Ohne Rüstung Leben e.V.
Frieden politisch entwickeln

Nachrichten - 6. März 2026

Völkerrechtswidrige Angriffe auf den Iran - Argumente und Einordnungen zum Thema

Zerstörtes Wohngebäude in Teheran nach den Angriffen vom März 2026
Foto: Hossein Zohrevand / Tasnim News Agency, CC BY 4.0 [Lizenz]

Seit rund einer Woche führen die USA und Israel einen Angriffskrieg gegen den Iran. Mittlerweile hat sich der Krieg auf den Libanon, die Golfstaaten und weitere Länder der Region ausgeweitet. Hunderttausende sind auf der Flucht - es droht eine Eskalation, die den gesamten Nahen Osten erfassen könnte. Wir bieten Argumente und Einordnungen zum Thema.

 

Ohne Rüstung Leben unterstützt die Forderungen nach einem sofortigen Ende der Gewalt und einer Rückkehr zu Gesprächen unter Einbeziehung der Vereinten Nationen. Unsere Gedanken gelten der Zivilbevölkerung in den betroffenen Ländern, die zum wiederholten Mal Angriffen ausgesetzt ist und um ihr Leben fürchten muss.

Um zu einer informierten deutschen Debatte beizutragen, fassen wir hier zentrale Argumente und Einordnungen zum Iran-Krieg zusammen:

 

1. Der Angriff der USA und Israels auf den Iran ist völkerrechtswidrig


Völkerrechtler wie etwa Prof. Dr. Christoph Safferling (Universität Erlangen-Nürnberg) haben diese Frage eindeutig beantwortet: "Es gilt ein umfassendes Gewaltverbot ... diese Luftangriffe attackieren Iran als souveränen Staat und sind damit zunächst einmal völkerrechtswidrig." Angriffe auf zivile Ziele stellten zudem ein Kriegsverbrechen dar.

Eine völkerrechtliche Rechtfertigung der Gewaltanwendung sieht Prof. Safferling nicht: Weder liege ein Mandat des UN-Sicherheitsrates vor, noch seien die Kriterien für eine humanitäre Intervention gegeben. Der Iran hingegen habe das Recht, sich mit Angriffen auf militärische Ziele der USA und Israels zur Wehr zu setzen.

Mit Blick auf das Selbstverteidigungsrecht der USA stellt Prof. Safferling klar: "Eine präventive Selbstverteidigung geht nur dann, wenn tatsächlich eine unmittelbar bevorstehende überwältigende Notlage besteht." Da die USA und Iran sich in Verhandlungen befanden, sei dies nicht gegeben.

Für Israel ist die Einordnung schwerer, da der Iran das politische Ziel einer Vernichtung des Staates Israel proklamiert. Dessen Existenzrecht muss natürlich gewahrt werden. Das völkerrechtliche Selbstverteidigungsrecht gilt jedoch nur dann, wenn tatsächlich eine akute Gefahr besteht. Und Prof. Safferlink betont: "Die sehe ich hier nicht!"

 

2. Ein Regime-Change von außen ist weder legitim noch zielführend


US-Präsident Trump versucht, einen militärisch erzwungenen Regimewechel in Teheran zu erreichen. Unsere Partnerorganisation Pro Peace, die mit vielen Menschen in der Region zusammenarbeitet, betont dazu: "Unsere Solidarität gilt den Menschen im Iran, die gegen ein verbrecherisches und menschenverachtendes Regime für ein Leben in Freiheit protestieren."

"Doch es sind Zweifel angebracht, dass dieses Regime mit amerikanischen und israelischen Bomben zu Fall gebracht werden kann. Die Geschichte US-geführter militärischer Regimewechsel in der Region, ob in Afghanistan oder im Irak, hat hunderttausende Tote gefordert und den Menschen auf Dauer weder Frieden noch Freiheit gebracht", so Pro Peace weiter.

Auch die Journalistin und Nahost-Expertin Kristin Helberg stellt klar, dass ein Regime-Change von außen nicht nur völkerrechtswidrig ist, sondern auch wenig sinnvoll: "Das muss von Innen kommen. Die Iranerinnen und Iraner müssen selbst entscheiden, wer sie regiert ... was wir jetzt sehen, ist ja nicht die Befreiung des iranischen Volkes, sondern Luftangriffe auf den Iran". Mittelfristig könne die Situation für die Menschen im Land dadurch sogar noch verheerender werden.

 

3. Nur Rüstungskontrolle kann das iranische Atomprogramm beenden


Die USA und Israel verweisen auf das vermeintliche iranische Atomwaffenprogramm - das jedoch nach Einschätzung der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEO) derzeit gar nicht existiert. Auch US-Präsident Trump hatte eigentlich erklärt, alle iranischen Atomanlagen durch seine schweren Luftschläge im vergangenen Jahr zerstört zu haben.

In dieser Sache lohnt ein Blick zurück: 2015 wurde ein internationales Abkommen (JCPOA) zwischen dem Iran, den USA, Deutschland und weiteren Staaten unterzeichnet. Darin verzichtete Teheran auf die Entwicklung eigener Atomwaffen und stimmte entsprechenden Kontrollen der IAEO zu. Zum weltweiten Entsetzen kündigte US-Präsident Trump dieses wichtige Abkommen 2018 auf, obwohl der Iran sich nachweislich daran hielt!

Erst in den letzten Wochen hatten wieder Verhandlungen zwischen den USA und Iran zum Thema stattgefunden. Die Gespräche in Genf wurden vermittelt durch den Oman, dessen Außenminister von guten Fortschritten sprach. Dass die Angriffe Israels und der USA nun während laufender Verhandlungen erfolgten, ist ein Schlag ins Gesicht der Diplomatie.

Klar ist: Solange die Atomwaffenstaaten (darunter auch die USA und Israel) sich weigern, ihrer Verpflichtung zur nuklearen Abrüstung nachzukommen, wird immer die Gefahr einer Proliferation und Destabilisierung ganzer Regionen bestehen.

 

4. Die Bundesregierung untergräbt die internationale Rechtsordnung


Anders als Expertinnen und Experten - oder Politiker wie der spanische Ministerpräsident Pedro Sánchez - scheut die deutsche Bundesregierung eine eindeutige Positionierung zu den Angriffen auf den Iran. Bundeskanzler Merz verurteilt nur die militärische Reaktion Teherans, bei der Beurteilung der USA und Israels spricht er vage von "offenen Fragen" und einem "Dilemma".

So dürfen die USA auch weiterhin US-Einrichtungen in Deutschland für ihre völkerrechtswidrigen Angriffe nutzen. Spanien aber auch der britische Premier Keir Starmer haben dies untersagt. Merz' offizielle Position lautet tatsächlich: "Völkerrechtliche Einordnungen werden relativ wenig bewirken. Das gilt umso mehr, wenn sie weitgehend folgenlos bleiben ... Und deshalb belehren wir unsere Partner nicht zu ihren militärischen Schlägen gegen Iran."

Damit untergräbt die Bundesregierung auf fatale Weise die in den letzten 80 Jahren aufgebaute internationale Rechtsordnung. "Wer Völkerrechtsverstöße nicht klar verurteilt, kann sich im Falle von Russland oder mit Blick auf Grönland nicht darauf berufen. Das ist eine gefährliche Absage an die internationale Ordnung und das Gewaltverbot der UN-Charta", kommentiert treffend die internationale Ärzteorganisation IPPNW. 

Es ist auch in unserem Interesse, Verbindlichkeit in den Beziehungen zwischen Staaten herzustellen und Konflikte ohne gewaltsame Eskalation zu regeln. Dafür aber muss das Völkerrecht für alle gleichermaßen gelten. Eine Bundesregierung, die sich derart vom internationalen Recht und seinen Institutionen verabschiedet, verliert ihre Glaubwürdigkeit und öffnet Tür und Tor in eine Welt, in der das Recht des Stärkeren gilt. 

 

‹ alle aktuellen Nachrichten

‹ zurück

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

Mit unseren Postsendungen bleiben Sie immer aktuell informiert.
Übrigens: Alle Informationen und Materialien von Ohne Rüstung Leben sind grundsätzlich kostenlos.
Ihre Spende hilft uns, dieses Angebot am Leben zu erhalten.