Termin - 22. Juni 2020
Online-Podium: "Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht - Was bedeutet das für Rüstungsunternehmen?"
Ohne Rüstung Leben lädt Sie herzlich ein zu einem Online-Podiumsgespräch über die Einhaltung von Sorgfaltspflichten durch Waffenhersteller. Am Beispiel von Rüstungsexporten nach Mexiko werden wir unter anderem diskutieren, inwiefern das geplante Lieferkettengesetz helfen kann, Menschenrechte in den Empfängerländern zu schützen.
Deutsche Unternehmen, Politikerinnen und Politiker sowie Aktivistinnen und Aktivisten diskutieren seit Jahren über eine verbindliche gesetzliche Regelung menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht, die der freiwilligen Unternehmensverantwortung ein Ende setzen soll. Noch in dieser Legislaturperiode könnte ein Lieferkettengesetz in Deutschland verabschiedet werden.
Im Online-Podiumsgespräch gehen wir der Frage nach: Was bedeutet die Debatte um menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für Rüstungsunternehmen? Sie sind herzlich eingeladen!
Online-Podium: "Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht - Was bedeutet das für Rüstungsunternehmen?"
Donnerstag, 9. Juli 2020, 17:00 Uhr - ca. 18:15 Uhr
Es diskutieren:
- Prof. Dr. Jochen von Bernstorff, LL.M., Professur für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Menschenrechte, Universität Tübingen
- Dr. Carola Hausotter, Koordinatorin des Netzwerks "Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko"
- Dr. Christian Schliemann, Senior Legal Advisor am European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR)
- Charlotte Kehne, Referentin für Rüstungsexportkontrolle bei Ohne Rüstung Leben (Moderation)
Die Teilnahme ist kostenfrei. Bei Interesse melden Sie sich bitte bis 7. Juli 2020 mit einer kurzen E-Mail an: info[at]mexiko-koordination.de. Die Einwahldaten erhalten Sie einen Tag vor der Veranstaltung.
Zum Hintergrund:
Unternehmen unterliegen international geltenden menschenrechtlichen Sorgfaltsstandards. Wir werden zunächst die bereits existierenden menschenrechtlichen Standards vorstellen und aufzeigen, wo diese zu kurz oder gar nicht greifen. Anschließend legen wir den Fokus auf die Rüstungsindustrie: Am Beispiel illegaler Waffenlieferungen nach Mexiko zeigen wir, auf welche Weise es zu Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Waffen kommen kann.
Im Jahr 2014 wurden in Guerrero 43 Studenten der Lehramtsuniversität Ayotzinapa durch die örtliche Polizei verschleppt, sechs Menschen wurden getötet und weitere 40 Personen schwer verletzt. Dabei setzten die Sicherheitskräfte trotz Exportverbot G 36-Sturmgewehre der Firma "Heckler & Koch" ein.
Anhand dieses Beispiels diskutieren wir weitere Fragen: Wie hätte "Heckler & Koch" - und damit auch andere Rüstungsfirmen - handeln müssen, um nicht zu Menschenrechtsverletzungen beizutragen? Können Rüstungsfirmen für die Missachtung der menschenrechtlichen Sorgfalt schon heute (straf-) rechtlich haftbar gemacht werden? Kann das geplante Lieferkettengesetz dazu beitragen, dass Rüstungsfirmen die Menschenrechte achten und Betroffene von Waffengewalt in den Empfängerländern diese Verantwortung einfordern können?
Gemeinsam mit Ohne Rüstung Leben laden ein:
In Mexiko herrscht ein blutiger Drogenkrieg. Die Polizei ist in einigen Regionen von organisierter Kriminalität unterwandert. Weltweite Beachtung fanden 43 Studenten, die der Praxis des "Verschwindenlassens" zum Opfer fielen. Deutsche Waffen von "Heckler & Koch" und "Sig Sauer" tauchen immer wieder in Mexiko auf - auch dort, wo sie nie sein durften.
Auf unserer Themenseite finden Sie alle aktuellen Nachrichten zu deutschen Rüstungsexporten nach Mexiko
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