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Nachrichten - 10. Juni 2016

Ermittlungen gegen Harrich und Grässlin: "Ein verheerendes Signal!"

Regisseur Daniel Harrich (re.) am Set von "Meister des Todes".
Regisseur Daniel Harrich (re.) am Set von "Meister des Todes". Foto: Harrich / privat

Im September 2015 wurde die Dokumentation "Tödliche Exporte - wie das G 36 nach Mexiko kam" im Programm der ARD ausgestrahlt. Ein großer Erfolg: Millionen sahen die Ergebnisse der Recherchen von Daniel Harrich, Danuta Harrich-Zandberg und Jürgen Grässlin. Das Team wurde sogar mit dem Grimme-Preis ausgezeichnet. Doch Ende April folgte die überraschende Wende.


"Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat die Frist der Ermittlungen gegen das Bundesausfuhramt und die BAFA nach unserer Strafanzeige verjähren lassen. Stattdessen ermittelt die Staatsanwaltschaft München jetzt nach einer Strafanzeige der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen uns drei Autorinnen und Autoren", so Jürgen Grässlin. Wie kann das sein?


Amtliche Unterlagen veröffentlicht

Die Recherchen von Daniel Harrich und seinem Team über illegale Waffenexporte der Firma "Heckler & Koch" in mexikanische Unruheprovinzen lösten im September 2015 ein großes Echo in der Öffentlichkeit aus. Wenige Wochen später erhob die Staatsanwaltschaft Stuttgart Anklage gegen mehrere ehemalige Mitarbeiter von "Heckler & Koch". Die entsprechende Anzeige hatten Jürgen Grässlin und sein Anwalt Holger Rothbauer, Mitglied im Initiativkreis von Ohne Rüstung Leben, bereits 2010 erstattet.

Harrich und seinem Team wird nun vorgeworfen, Zitate von Schriftwechseln zwischen "Heckler & Koch" und Genehmigungsbehörden veröffentlicht zu haben. Dabei handele es sich um amtliche Unterlagen aus dem Prozess gegen die ehemaligen Mitarbeiter. Somit stelle die Veröffentlichung einen Verstoß gegen § 353d Strafgesetzbuch dar. Laut diesem umstrittenen Paragraphen ist es strafbar, amtliche Schriftstücke eines Strafverfahrens zu veröffentlichen, bevor das Verfahren abgeschlossen ist.


Als Einschüchterungsversuch gedeutet

Die besagten Dokumente entdeckten Harrich und sein Team im Rahmen ihrer Recherche. Im Dokumentarfilm sowie dem zugehörigen Buch "Netzwerk des Todes" werden sie gezeigt. Film und Buch entstanden allerdings lange vor der Anklageerhebung im November 2015. Anders gesagt: Die Autoren konnten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gar nicht wissen, dass es überhaupt jemals ein Strafverfahren gegen Mitarbeiter von "Heckler & Koch" geben würde. Die Ermittlungen gegen sich selbst verstehen sie entsprechend als Einschüchterungsversuch.

Im NDR-Magazin "ZAPP" geht der Jurist und Journalist der "Süddeutschen Zeitung" Heribert Prantl sogar einen Schritt weiter. Die Vorschrift aus § 353d hält er für ebenso überflüssig wie falsch. Zudem würden die Ermittlungen, so Prantl, "ein verheerendes Signal" an investigative Journalisten senden. Und deren Aufklärungsarbeit sei demokratierelevant. Ähnlich sieht das auch Daniel Harrich, der sich nicht einschüchtern lassen will. Die Ermittlungen gegen sein Team, so sagt er, sind "ein Zeichen dafür, dass wir gut gearbeitet haben".

 

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