Ohne Rüstung Leben e.V.
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Publikation - 14. März 2024 - UPDATE: 22. April 2024

Neue Studie: Deutschland verletzt internationale Verpflichtungen beim Rüstungsexport

Studie: Deutsche Rüstungsexporte - europäische und internationale Verpflichtungen

Die Bundesrepublik Deutschland wird ihren europäischen und internationalen Verpflichtungen beim Export von Rüstungsgütern nicht gerecht. Das ist das Ergebnis einer Studie, die die "Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel!", terre des hommes und Ohne Rüstung Leben heute in Berlin vorstellen.


Die Studie "Deutsche Rüstungsexporte - europäische und internationale Verpflichtungen" wurde durch den Völkerrechtler Prof. Dr. Marauhn von der Universität Gießen im Auftrag der Organisationen erstellt.  "Sie zeigt, dass Deutschland regelmäßig bei seinen Rüstungsexportentscheidungen gegen internationales und europäisches Recht verstößt", erklärt Ralf Willinger von der Kinderrechtsorganisation terre des hommes.


Deutschland sollte Umsetzung des Völkerrechtes unterstützen

Niels Dubrow, Referent für Rüstungsexportkontrolle bei Ohne Rüstung Leben, ergänzt: "Für alle EU-Länder, mit denen Rüstungskooperationen bestehen, gelten die gleichen Regeln. Statt sich den Forderungen der Projektpartner nach möglichst uneingeschränkten Exporten zu beugen, muss Deutschland vielmehr den europäischen Regeln und dem Völkerrecht zur Durchsetzung verhelfen."

"Ein konsequentes Rüstungsexportkontrollgesetz ist der beste Weg die europäischen und völkerrechtlichen Verpflichtungen umzusetzen", so Susanne Weipert, Koordinatorin der "Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel!". Die Einhaltung des Gesetzes müsse per Verbandsklagerecht gerichtlich überprüft werden können. "In anderen Ländern wie den Niederlanden, Großbritannien, Frankreich, Belgien, Italien und Südafrika gibt es diese juristischen Kontrollmöglichkeiten schon lange."


Entwurf für das Rüstungsexportkontrollgesetz ist unzureichend

Die Studie stellt jedoch fest, dass der bisherige Eckpunkteentwurf für das Gesetz den internationalen Anforderungen ebenfalls nicht ausreichend gerecht wird. Er eröffne zudem neue problematische Räume der Abweichung von internationalen Vorgaben. "Es ist daher dringend notwendig, dass das geplante Rüstungsexportkontrollgesetz mindestens die internationalen und europäischen Vorgaben vollumfänglich umsetzt."

Die Autoren mahnen weitere Verbesserungen an. Etwa eine Pflicht zur öffentlichen Begründung aller Rüstungsexportentscheidungen, gesetzlich verankerte Kontrollmechanismen zum Endverbleib mit regelmäßigen Vor-Ort-Kontrollen und Genehmigungspflichten auch für Lizenzvergaben. Insgesamt benennen sie zehn konkrete Bereiche, in denen die deutsche Rüstungsexportpolitik im Widerspruch zu bestehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen steht und dringend angepasst werden muss.

 

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