Nachrichten - 21. November 2018
"Technische Unterstützung" - Eine gravierende Lücke in der deutschen Rüstungsexportkontrolle
Je häufiger die deutsche Regierung zögert, Exportgenehmigungen zu erteilen, desto mehr suchen Rüstungskonzerne nach "Schlupflöchern". Eine dieser Gesetzeslücken ermöglicht es den Ingenieurinnen und Ingenieuren deutscher Firmen, sich ganz legal mit ihrem Know How an der Waffenproduktion in kriegführenden Staaten zu beteiligen. Dabei ließe sich das Problem leicht beheben.
Was ist "technische Unterstützung" und was macht sie besonders?
Rüstungsunternehmen müssen eine Genehmigung beantragen, um Kriegswaffen oder sonstige Rüstungsgüter sowie zugehörige Komponenten von Deutschland aus in ein anderes Land zu liefern. Auch für den Export von Rüstungspatenten und -baumustern oder elektronischen Daten ist eine Genehmigung nötig. Im Gegensatz dazu bezeichnet "technische Unterstützung" eine Dienstleistung, die in Form von Unterweisung, Ausbildung, Weitergabe von praktischen Kenntnissen oder als Beratungsleistung erfolgen kann.
Eine deutsche Beteiligung an Rüstungsprojekten im Ausland, die in dieser Form ohne genehmigungspflichtige materielle Güter oder Technologie geleistet wird, muss derzeit nicht von der Bundesregierung genehmigt werden. Ein Beispiel dafür ist die Entsendung deutscher Ingenieurinnen und Ingenieure, die mit ihrem Fachwissen den Aufbau einer Rüstungsproduktion oder die Ausbildung von Personal im Ausland unterstützen. Denkbar ist dies etwa im Rahmen einer Kooperation mit Firmen vor Ort.
Wird solche "technische Unterstützung" von deutschen Rüstungsunternehmen im Ausland geleistet?
Diese Frage ist schwer zu beantworten, denn Rüstungsunternehmen müssen die entsprechenden Fälle ja nicht melden. Es gibt aber recht eindeutige Hinweise. Zum Beispiel hat die Rheinmetall AG ein Joint-Venture zum Bau von Panzern in der Türkei gegründet, jedoch spätestens seit dem Einmarsch der türkischen Armee in Nordsyrien keine Genehmigung für Exporte von Bauteilen und Technologie erhalten. Dennoch gibt es unter Beobachtern den Verdacht, dass deutsche Expertinnen und Experten vor Ort am ersten Projekt des Joint-Ventures mitarbeiten - der Nachrüstung von Panzern mit Minenschutzsystemen und Feuerleitungen.
Was sagen Rheinmetall und seine Partner dazu?
Im Jahr 2017 stellte Rheinmetall-Vorstand Armin Papperger klar: "Wenn wir deutsche Technologie in die Türkei liefern wollen, muss die Bundesregierung zustimmen. Wenn wir in der Türkei deutsche Technologie bauen, muss Deutschland auch das genehmigen. Aber wenn wir mit Partnern in der Türkei einen türkischen Panzer entwickeln und bauen, dann ist die Bundesregierung daran nicht beteiligt." Auch aus der Türkei kamen entsprechende Äußerungen. Ein Vorstandsmitglied der türkischen Partnerfirma von Rheinmetall soll damals gesagt haben: "Gerade bereitet sich eine große Gruppe deutscher Ingenieure vor, in die Türkei zu kommen".
Ist das Handeln der Rüstungsunternehmen legal?
Ja, juristisch ist "technische Unterstützung" in diesen Fällen völlig legal. Es gibt keine gesetzliche Genehmigungspflicht, die entsprechenden Regelungen in der Außenwirtschaftsverordnung gelten nur im Falle von Embargos bzw. bei der Entwicklung und Produktion von biologischen, chemischen oder Nuklearwaffen. Moralisch nachvollziehbar ist die Ungleichbehandlung von materieller und immaterieller Unterstützung jedoch nicht: Wenn die Lieferung von deutschen Waffen in ein Land nur mit Zustimmung der Bundesregierung möglich ist, sollte dies auch für jede deutsche Beteiligung an der Waffenproduktion in diesem Land gelten.
Welche Möglichkeiten bestehen, die Gesetzeslücke zu schließen?
Bislang verschließt die Bundesregierung ihre Augen vor der Gesetzeslücke. Dabei ließe sie sich leicht beheben. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat sich mit der Thematik beschäftigt (wir berichteten) und eine überraschend einfache Lösung gefunden: Paragraph 49 oder 50 der Außenwirtschaftsverordnung regeln die oben genannten Einschränkungen bei Embargos und für biologische, chemische oder Nuklearwaffen. Sie könnten problemlos vom Wirtschaftsministerium so umformuliert werden, dass auch für die Mitwirkung an Entwicklung und Produktion von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern eine Genehmigung nötig ist.
Warum ist das Thema so wichtig?
Ohne Rüstung Leben fordert mit der "Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel!" seit vielen Jahren einen Stopp aller Rüstungsexporte an kriegführende und menschenrechtsverletzende Staaten - und wird dies natürlich weiterhin tun. Der öffentliche Druck hat schon einiges bewirkt! Doch je häufiger die Bundesregierung nun zögert, Exportgenehmigungen zu erteilen, desto mehr suchen Rüstungskonzerne nach "Schlupflöchern" in der Rüstungsexportkontrolle.
Wir haben im Frühjahr 2018 öffentlichkeitswirksam thematisiert, wie die Rheinmetall AG Munitionsexporte in kriegführende Staaten über ihre Tochterfirmen in Südafrika und Italien abwickelt. Die "technische Unterstützung" von Rüstungsprojekten durch deutsche Ingenieurinnen und Ingenieure könnte bald ebenfalls vermehrt von Rüstungskonzernen genutzt werden, um auch ohne Genehmigung in menschenrechtsverletzenden oder kriegführenden Staaten Geschäfte zu machen.
Damit diese Situation nicht außer Kontrolle gerät, fordern wir den Bundeswirtschaftsminister auf, jetzt zu handeln und die Gesetzeslücke zu schließen!
Mehr Informationen
Pressemeldungen zu Rheinmetall und der Türkei:
Stern: Werden jetzt schon mit deutscher Hilfe türkische Panzer nachgerüstet?
Mehr zur Gesetzeslücke bei unserem Partner "urgewald":
Zur Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes:
Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zu Paragraph 49 AWV [PDF-Download]
Antwort auf eine Anfrage der Fraktion "Die Linke" zum Thema [Drucksache 19/644, PDF-Download]
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