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Nachrichten - 12. Dezember 2016

Dokumentarfilmer: Keine Anklage gegen Harrich und Grässlin

Regisseur Daniel Harrich (re.) am Set von "Meister des Todes". Foto: Harrich / privat
Regisseur Daniel Harrich (re.) am Set von "Meister des Todes". Foto: Harrich / privat

Daniel Harrich, Danuta Harrich-Zandberg und Jürgen Grässlin werden nicht angeklagt. Wie das SWR-Fernsehen aktuell berichtet, werden die drei Autorinnen und Autoren sich nicht vor Gericht für ihren mit dem Grimme-Preis ausgezeichneten Dokumentarfilm "Tödliche Exporte - Wie das G 36 nach Mexiko kam" verantworten müssen. Sie sprechen von einem "Sieg für den Rechtsstaat".


Damit findet eine kuriose Ermittlungsgeschichte ihr Ende: Harrich und Grässlin hatten der Staatsanwaltschaft Stuttgart Dokumente zukommen lassen, auf die sie im Rahmen ihrer Recherchen gestoßen waren und mit deren Hilfe sich der Vorwurf illegaler Exporte von "Heckler & Koch"-Waffen nach Mexiko nachvollziehen ließ.

Kurz darauf erstattete die Staatsanwaltschaft Stuttgart Anzeige bei der Staatsanwaltschaft München - jedoch gegen die Filmemacher. Der Vorwurf: Die Dokumente - nunmehr Gegenstand des Gerichtsverfahrens gegen ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von "Heckler & Koch" - seien im Dokumentarfilm "Tödliche Exporte" und im zugehörigen Buch zu sehen. Diese Veröffentlichung von Inhalten eines Strafverfahrens sei strafbar (wir berichteten).


"Sieg für den Rechtsstaat"

Da der Film weit vor Beginn des Strafverfahrens im ARD-Fernsehen gesendet wurde und die beteiligten Sender und der Verlag die Veröffentlichung vorab genauestens geprüft hatten, hat das Münchner Amtsgericht eine Anklage der Staatsanwaltschaft München gegen die beiden Grimme-Preisträger nun nicht zugelassen.

In einem ersten Statement zeigten die Betroffenen sich gegenüber dem SWR erleichtert und sprachen von einem Sieg des Rechtsstaates. Sie hatten die Anklage als Einschüchterungsversuch verstanden.

 

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