Publikation - 24. Februrar 2021
Argumente für den Atomwaffenverbotsvertrag
Der Atomwaffenverbotsvertrag ist seit Januar 2021 in Kraft - doch die Atomwaffenstaaten und ihre Verbündeten boykottieren ihn. Wird das völkerrechtliche Abkommen dennoch Wirkung zeigen? Und warum sollte Deutschland beitreten? Eine kompakte Argumentationshilfe.
Das Verbot schließt eine gefährliche Lücke
Die Atomwaffenstaaten haben sich im Nichtverbreitungsvertrag von 1970 verpflichtet, einen Vertrag zur vollständigen Abrüstung auszuhandeln - doch das ist bis heute nicht passiert. Die atomwaffenfreien Länder haben diese Lücke nun selbst geschlossen: mit dem UN-Atomwaffenverbotsvertrag. Er verbietet allen Vertragsstaaten unter anderem Entwicklung, Erwerb, Besitz, Weitergabe, Stationierung, Drohung mit und Einsatz von Kernwaffen.
Atomwaffen bedrohen unsere Sicherheit
Weltweit sind rund 1.800 Atomwaffen in ständiger Einsatzbereitschaft. Jede davon kann Millionen Menschen töten, radioaktiv verstrahlen und noch viele Generationen später Erbkrankheiten auslösen. Nur mit viel Glück lässt sich erklären, dass bislang keiner der zahlreichen Irrtümer und Unfälle in einer nuklearen Katastrophe endete. Solange Atomwaffen existieren, ist die Sicherheit der Menschheit bedroht!
Verbotsverträge zeigen langfristig Wirkung
Heute will kein Land mehr mit Streumunition, Landminen, biologischen oder chemischen Waffen in Verbindung gebracht werden - bei Atomwaffen wird es sich langfristig ähnlich verhalten. Schon jetzt fordern die atomwaffenfreien Staaten ihr Recht ein, nicht länger den Risiken ausgesetzt zu sein. International agierende Banken und Fonds prüfen zudem vielerorts, ob sie künftig noch in Firmen investieren, die an der Herstellung von Atomwaffen beteiligt sind.
Deutschland kann mit gutem Beispiel vorangehen
Um dem UN-Atomwaffenverbotsvertrag beitreten zu können, müsste Deutschland dafür sorgen, dass die letzten 20 US-Atombomben vom Luftwaffenstützpunkt Büchel abgezogen werden. Anders als häufig behauptet könnte Deutschland jedoch unverändert Mitglied der NATO bleiben. Es stünde der Bundesregierung gut zu Gesicht, unter den ersten NATO-Staaten zu sein, die nicht nur von atomarer Abrüstung sprechen, sondern mit gutem Beispiel voran gehen.
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Die Vereinten Nationen haben einen Atomwaffenverbotsvertrag ausgehandelt und durch die insgesamt 122 teilnehmenden Staaten verabschiedet. Am 22. Januar 2021 trat der Vertrag in Kraft.
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