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Nachrichten - 29. August 2022

Atomare Nichtverbreitung: Überprüfungskonferenz in New York endet ohne Ergebnis

Vereinte Nationen in New York

Nach vier Wochen harter Verhandlungen ist auch die diesjährige Überprüfungskonferenz des atomaren Nichtverbreitungsvertrages (NVV) ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Damit haben sich die Befürchtungen bewahrheitet: Der Vertrag bleibt zwar weiterhin ein zentrales Element der Rüstungskontrolle, doch Abrüstungsschritte sind von ihm nicht zu erwarten.


Die Konferenz fand vom 1. bis 26. August 2022 in New York statt. Am letzten Tag sollte das gemeinsame Abschlussdokument verabschiedet werden. Doch Russland verweigerte seine Zustimmung. Offenbar störte sich Moskau an der klaren Verurteilung der militärischen Kämpfe rund um das ukrainische Atomkraftwerk Saporischschja. Somit konnte - wie auch schon bei der letzten Überprüfungskonferenz 2015 - kein gemeinsames Ergebnis erzielt werden.


Atommächte verweigern zugesagte Abrüstung

Russlands Veto mag letztlich den Ausschlag gegeben haben, doch das Kernkraftwerk war längst nicht die einzige strittige Frage. Uneinigkeit besteht auch bei der Beurteilung des trinationalen Militärprojektes AUKUS (USA-Australien-UK) sowie einer geplanten massenvernichtungswaffenfreien Zone im Nahen und Mittleren Osten. Zudem sind die Atommächte weiterhin nicht gewillt, ihre Abrüstungsverpflichtung gemäß Artikel VI des NVV mit konkreten Zusagen zu untermauern.

Die Welt befindet sich mitten in einem neuen nuklearen Wettrüsten. Alle Atomwaffenstaaten rüsten ihre Arsenale quantitativ, qualitativ oder ideell auf. Zudem macht der Ukraine-Krieg erneut die Gefahr einer nuklearen Eskalation deutlich. Die atomwaffenfreien Staaten hatten daher angemahnt, tragfähige Ansätze für nukleare Abrüstung zu finden. Doch der letzlich zur Abstimmung vorgesehene Entwurf des Abschlussdokumentes blieb hier oberflächich und vage.


"Ein verantwortungsloses Desaster"

144 der 191 Vertragsstaaten unterstützten während der Konferenz ein humanitäres Statement. Es thematisiert die Folgen von Atomwaffen auf Mensch und Umwelt und stellt fest, dass ein Atomkrieg niemals geführt werden darf. Während Staaten wie Griechenland, Österreich, Südafrika und Irland das Statement unterzeichneten, hat Deutschland seine Unterstützung verweigert.

"Das Risiko eines Atomwaffeneinsatzes ist zur Zeit so hoch wie seit dem Kalten Krieg nicht. Dass die Staatengemeinschaft während einer vierwöchigen Konferenz keine gemeinsamen Lösungen finden konnte, ist angesichts der aktuellen nuklearen Bedrohung nicht nur ein Desaster, sondern auch verantwortungslos", kommentiert Elisabeth Saar aus dem Vorstand von ICAN Deutschland dieses Ergebnis.


Über den Nichtverbreitungsvertrag (NVV)

Der nukleare Nichtverbreitungsvertrag, auch Atomwaffensperrvertrag genannt, wurde 1968 verabschiedet und gilt als Eckpfeiler des nuklearen Rüstungskontroll- und Abrüstungsregimes. Er regelt das Verbot der Verbreitung und die Verpflichtung zur Abrüstung von Kernwaffen sowie das Recht auf die "friedliche Nutzung" der Kernenergie. Insbesondere die unkonkrete Abrüstungsverpflichtung aus Artikel VI wird immer wieder kritisiert.

Diese Lücke im NVV führte unter anderem dazu, dass das weltweite ICAN-Netzwerk und viele atomwaffenfreie Staaten gemeinsam den UN-Atomwaffenverbotsvertrag auf den Weg brachten. Er trat 2021 in Kraft und enthält klarere Abrüstungsvorgaben sowie ein völkerrechtliches Verbot von Atomwaffen für alle unterzeichnenden Staaten. Somit ergänzt er den NVV - was auch in vielen Redebeiträgen in New York betont wurde.

 

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Die Vereinten Nationen haben einen Atomwaffenverbotsvertrag ausgehandelt und durch die insgesamt 122 teilnehmenden Staaten verabschiedet. Am 22. Januar 2021 trat der Vertrag in Kraft.

Auf unserer Themenseite finden Sie alle Nachrichten zum Atomwaffenverbotsvertrag.

 

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