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Nachrichten - 9. März 2020

Nachrüstung auf hoher See - Ein neuer Einblick in die Geschäftspraktiken von Rheinmetall

Der Tübinger Rechtsanwalt Holger Rothbauer
Holger Rothbauer, der Tübinger Rechtsanwalt der "Aktion Aufschrei"

Ein Kriegsschiff liegt vor Anker in einer Militärbasis in Ostafrika. Techniker werden eingeflogen und zu dem Schiff gebracht. Sie gehen an Bord, dann legt das Schiff ab und verlässt den Hafen. Erst auf hoher See beginnen die Techniker damit, an den Geschützen des Schiffes zu arbeiten, sie mit bereits an Bord befindlichen Teilen nachzurüsten, einzustellen und mit Schießübungen zu testen. 


Strenges Waffenembargo gegen Eritrea

So oder so ähnlich soll sich diese Begebenheit im Jahr 2017 zugetragen haben. Sie mutet nicht nur abenteuerlich an, sondern gibt auch einen neuen Einblick in die Geschäftspraktiken des größten deutschen Rüstungskonzerns. Die besagte Militärbasis wird von den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) betrieben und befindet sich in der Hafenstadt Assab in Eritrea. Und die eingeflogenen Techniker waren Rheinmetall-Mitarbeiter, die nach Eritrea gebracht wurden, um eine Nachrüstung an den Rheinmetall-Geschützen MLG 27 eines Kriegsschiffes der Emirate vorzunehmen.

Den Militärstützpunkt in Assab nutzen die VAE als Basis für Einsätze im nur rund 60 Kilometer entfernten blutigen Jemen-Krieg. Zur Zeit der Nachrüstung durch Rheinmetall bestand jedoch ein strenges UN-Waffenembargo gegen Eritrea, das erst 2018 aufgehoben wurde. Für Deutschland bedeutete dies, dass laut der Außenwirtschaftsverordnung damals nur "nichtletale militärische Güter, die ausschließlich für humanitäre oder Schutzzwecke bestimmt sind" nach Eritrea geliefert werden durften. Die einschlägige EU-Verordnung untersagte neben Waffenlieferungen auch "technische Hilfe im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten ... in Eritrea oder zur Verwendung in Eritrea".

Anzeige der "Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel!"

Dass nun weitere Details zu dem Rheinmetall-Auftrag bekannt sind, ist auch der "Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel!" zu verdanken. Nachdem erste Rechercheergebnisse im November 2019 von "Stern" und "Correctiv" veröffentlicht worden waren, erstattete die Kampagne, vertreten durch ihren Tübinger Anwalt Holger Rothbauer, Strafanzeige wegen des Verdachts eines Embargoverstoßes gegen die verantwortlichen Manager des Rüstungskonzerns. Wie die Staatsanwaltschaft jetzt mitteilte, hat sich kein konkreter Anfangsverdacht für einen Rechtsverstoß durch Rheinmetall ergeben.

Die Ermittlungen des Zolls und der Staatsanwaltschaft brachten jedoch den eingangs beschriebenen Ablauf ans Licht. Demnach fand die Aufrüstung des Kriegsschiffes durch Rheinmetall bewusst in internationalen Gewässern, also außerhalb Eritreas, statt. Die dafür nötigen Waffenteile wurden von Rheinmetall nicht direkt nach Eritrea verbracht, sondern waren bereits vorher mit Genehmigung der Bundesregierung an die VAE geliefert worden. Von dort wurden sie an Bord des nachzurüstenden Schiffes nach Eritrea transportiert.


Rheinmetall lotet die äußersten Grenzen des Legalen aus

Der Konzern aus Düsseldorf hat also ein Kriegsschiff mit moderneren Geschützen aufgerüstet, das ein menschenrechtsverletzender Staat in einem der blutigsten Kriege unserer Zeit einsetzt. Dazu gingen die Rheinmetall-Mitarbeiter in Eritrea an Bord des Schiffes - einem Land, gegen das damals ein strenges Rüstungsembargo verhängt war. Dennoch scheint der Fall rein rechtlich nicht zu beanstanden. Erneut zeigt sich hier, wie geschickt der Rheinmetall-Konzern die äußersten Grenzen des Legalen auslotet, um seine Waffen und Rüstungsgüter zu verkaufen.

Anwalt Holger Rothbauer prüft noch, ob er Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen einlegt. Ungeachtet der juristischen Betrachtung ist aber klar, dass es an der Politik ist, endlich keine Rüstungsexporte mehr an kriegführende und menschenrechtsverletzende Staaten zuzulassen.

 

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