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Nachrichten - 20. September 2017

UN-Atomwaffenverbot: Heute beginnt die Ratifizierung

Atomwaffenverbot der Vereinten Nationen zur Ratifizierung freigegeben

Am heutigen Mittwoch, dem 20. September 2017, wird UN-Generalsekretär António Guterres im Rahmen der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York feierlich den Atomwaffenverbotsvertrag zur Unterzeichnung freigegeben. Was hat es damit auf sich? Und was bedeutet das für Deutschland? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Atomwaffenverbot.

 

Warum wollen so viele Staaten ein Atomwaffenverbot?

Alle fünf Jahre findet eine Überprüfungskonferenz des Atomwaffensperrvertrages statt. Im Jahr 2015 ging diese ohne Einigung zu Ende. Grund dafür waren unter anderem mangelnde Fortschritte bei der nuklearen Abrüstung, zu der sich die Atommächte im Sperrvertrag verpflichtet haben, und deren Weigerung, über ein Verbot von Nuklearwaffen zu verhandeln. Daraufhin schlossen sich immer mehr Staaten der von Österreich initiierten "Humanitarian Pledge" an und bekannten sich dazu, aus humanitären Gründen ein Atomwaffenverbot unterstützen zu wollen.

Wie kam der Atomwaffenverbotsvertrag zustande?

Im Jahr 2016 richteten die Vereinten Nationen eine Arbeitsgruppe ein, die über Möglichkeiten für eine erfolgreiche nukleare Abrüstung beraten sollte. In den Sitzungen zeigten sich viele der teilnehmenden Länder frustriert über die Blockadehaltung der Atomwaffenstaaten, so dass am 19. August 2016 die überwältigende Mehrheit der Teilnehmer dafür stimmte, die Atomwaffenfrage völkerrechtlich zu klären. Diese Abstimmung machte den Weg frei für Vertragsverhandlungen. Ihr Arbeitsergebnis ist der nun freigegebene Atomwaffenverbotsvertrag, der im Juli 2017 von 122 Staaten beschlossen wurde.

Tritt das Atomwaffenverbot jetzt schon in Kraft?

Mit dem heutigen Tag wird der Verbotsvertrag zur Unterzeichnung und Ratifizierung freigegeben - jeder Staat kann seine Inhalte also ab sofort in innerstaatliches Recht umsetzen. Eine solche Ratifizierung dauert erfahrungsgemäß Monate oder sogar Jahre. Sobald jedoch der 50. Staat das Atomwaffenverbot ratifiziert hat, tritt der Vertrag 90 Tage später in Kraft. Die Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) rechnet damit, dass das in etwa zwei Jahren der Fall sein könnte. Ab diesem Zeitpunkt verstößt der Besitz von Atomwaffen gegen geltendes Völkerrecht!

Was genau verbietet der Vertrag?

Der Vertrag verbietet den Einsatz von und die Drohung mit Atomwaffen. Außerdem verboten sind Besitz, Lagerung, Erwerb, Entwicklung, Erprobung und Herstellung, Transfer, Verfügungsgewalt und Stationierung von Atomwaffen, sowie jegliche Unterstützung dieser Tätigkeiten. Der Vertrag schafft wirkungsvolle Maßnahmen zur Sicherung und Verifikation der Verbote und knüpft klare Abrüstungsforderungen an eine Unterzeichnung. Verbindlich geklärt werden auch die Hilfe für Opfer von Atomwaffeneinsätzen und -tests und die Sanierung der Umwelt in kontaminierten Gebieten.

Wie steht Deutschland zum Atomwaffenverbot?

71 Prozent der Bürgerinnen und Bürger wollen laut einer aktuellen Umfrage, dass die künftige Bundesregierung den Atomwaffenverbotsvertrag unterzeichnet. Die jetzige Regierung hat die Vertragsverhandlungen jedoch boykottiert, Außenminister Gabriel bezeichnet das Atomwaffenverbot weiterhin als nicht sinnvoll. Trotzdem hat der Verbotsvertrag direkte Auswirkungen auf Deutschland: Die Stationierung von US-Atomwaffen in Büchel (im Rahmen der nuklearen Teilhabe in der NATO) widerspricht nach seinem Inkrafttreten geltendem Völkerrecht.


Wie reagiert die NATO?

Die NATO macht deutlich, dass sie den Atomwaffensperrvertrag und seinen Beitrag zu Frieden und Sicherheit durch ein UN-Atomwaffenverbot gefährdet sieht (wie und warum genau, bleibt unklar). Der Vorstoß der Vereinten Nationen verschließe die Augen vor globalen Herausforderungen - etwa Nordkorea - und schaffe Differenzen zwischen den Atomwaffenstaaten und den restlichen Ländern. Im Zeitalter globaler Bedrohungen sei dies ein gefährliches Vorgehen. Solange es Atomwaffen gibt, will auch die NATO ein atomares Bündnis bleiben.


Wer hat den Atomwaffenverbotsvertrag schon unterzeichnet?

Den aktuellen Stand der Unterschriften und Ratifizierungen finden Sie auf der Website der Internationalen Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN).

 

Hier können Sie durch unsere älteren Artikel zu den Verbotsverhandlungen blättern

 

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Vertrag über das Verbot von Kernwaffen


Die vorläufige Übersetzung des "Vertrag über das Verbot von Kernwaffen" vom 7. Juli 2017 können Sie hier herunterladen:

Vertrag über das Verbot von Kernwaffen [PDF-Download]

Die Vereinten Nationen haben einen Atomwaffenverbotsvertrag ausgehandelt und durch die insgesamt 122 teilnehmenden Staaten verabschiedet. Im September 2017 wurde der Vertrag zur Ratifizierung freigegeben.

Auf unserer Themenseite finden Sie alle bisherigen Meldungen und aktuellen Nachrichten zu den Atomwaffen-Verbotsverhandlungen.

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