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Nachrichten - 28. Juli 2017

UN-Atomwaffenverbot: Das sind die nächsten Schritte

atomwaffenfrei.jetzt - Abzug statt Modernisierung

Der Atomwaffenverbotsvertrag der Vereinten Nationen ist seit einigen Tagen fertig. Bis zum Schluss haben die Atomwaffenstaaten und die meisten NATO-Mitglieder - darunter auch Deutschland - den Prozess boykottiert. Was sind nun die nächsten Schritte? Und ist ein Atomwaffenverbot ohne Beteiligung der Atomwaffenstaaten tatsächlich zum Scheitern verurteilt?


Der ausgehandelte Atomwaffenverbotsvertrag der 122 Staaten verbietet neben der Herstellung, dem Einsatz und Besitz auch die Drohung mit einem Nuklearschlag sowie die Stationierung von Atomwaffen in anderen Staaten. Am 20. September 2017 wird er bei der UN-Generalversammlung feierlich zur Unterschrift freigegeben. Anschließend können alle Staaten das Papier unterzeichnen und ratifizieren - also in innerstaatliches Recht umsetzen.


"Druck zur Abrüstung erhöht"

Eine solche Ratifizierung kann erfahrungsgemäß Monate oder sogar Jahre dauern. Sobald jedoch der 50. Staat das Atomwaffenverbot ratifiziert hat, tritt der Atomwaffenverbotsvertrag 90 Tage später in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt verstoßen der Besitz von Atomwaffen, die nukleare Teilhabe in der NATO und die Stationierung von US-Atomwaffen in Büchel gegen geltendes Völkerrecht! Problematisch ist dabei - wie bei jedem völkerrechtlichen Vertrag - die Durchsetzung.

Völkerrechtsverstöße können juristisch schwer geahndet werden, die Atomwaffenstaaten dürften sich daher mit ihrem Boykott des Atomwaffenverbots vorerst auf der sicheren Seite fühlen. Der Vertrag wird trotzdem Wirkung zeigen, ist sich Xanthe Hall von der Internationalen Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) sicher. "Er stigmatisiert den Besitz von Atomwaffen und erhöht damit den Druck zur Abrüstung."


Anspruch auf ein Mitspracherecht

Die Bundesregierung versucht die Einschätzung zu verbreiten, dass ein Vertrag nur unter Beteiligung der Nuklearwaffenstaaten verbindlich werde. Dabei straft die Geschichte sie lügen: Auch die Konvention zur Ächtung von Antipersonenminen wurde bis heute von vielen Staaten nicht unterzeichnet. Dennoch sind die Minen geächtet, die Produktion und der internationale Handel mit Antipersonenminen fast gänzlich zum Erliegen gekommen.

Die Atomwaffenkonvention wird vor allem zur Folge haben, so ICAN, "dass nukleare Abrüstung künftig nicht mehr eine Frage sein wird, die allein die Atomwaffenstaaten betrifft ... Der Anspruch der atomwaffenfreien Staaten auf ein Mitspracherecht in der nuklearen Abrüstung zieht sich wie ein roter Faden durch alle Passagen und Artikel. Der Vertragstext macht den Weg frei für ein umfassendes Kontroll- und Verifikationsregime, das für alle gleichermaßen gilt."


Auf eine Ratifizierung hinwirken

Bemühungen vieler Nichtregierungsorganisationen zielen nun darauf, die Regierungen ihrer Länder zu einer Ratifizierung des Atomwaffenverbotes zu bewegen. Die Überlebenden der Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki (Hibakusha) rufen alle Staaten in einem Appell dazu auf, die Abschaffung aller Atomwaffen zu unterstützen. Am Hiroshima-Gedenktag werden die "Pace-Makers" entsprechende Zeitungsanzeigen an die Bundesregierung schalten.

Machen Sie mit:  Noch bis zum 15. September 2017 können Sie unsere Unterschriftenaktion "atomwaffenfrei.jetzt" an die Bundesregierung unterzeichnen!

 

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Die Vereinten Nationen haben einen Atomwaffenverbotsvertrag ausgehandelt und durch die insgesamt 122 teilnehmenden Staaten verabschiedet. Im September 2017 wird der Vertrag zur Ratifizierung freigegeben.

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