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Nachrichten - 7. Oktober 2020 - UPDATE: 22. Juni 2022

Fragen und Antworten zum Rüstungsexportkontrollgesetz

Motiv zur Kampagne "Rüstungsexportkontrollgesetz.JETZT!"

Wir fordern ein Rüstungsexportkontrollgesetz, damit Rüstungsexporte streng kontrolliert werden und nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt werden dürfen. Aber warum ist so ein Gesetz überhaupt nötig? Was sollte es beinhalten? Und wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.

 

Warum braucht Deutschland ein Rüstungsexportkontrollgesetz?

2021 wurden deutsche Rüstungsexporte im Wert von über 9,3 Milliarden Euro genehmigt – so viel wie nie zuvor. Jedes Jahr werden dabei auch Staaten mit deutschen Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern beliefert, die zum Beispiel die Menschenrechte und das Völkerrecht missachten oder in Kriege verwickelt sind. Solche Exporte stehen jedoch im eklatanten Widerspruch zu nationalen, europäischen und internationalen Regelungen.

Doch die aktuelle Rechtslage ist kompliziert, lückenhaft und bietet viel Interpretationsspielraum. Entscheidungen über Rüstungsexporte müssen von der Bundesregierung nicht gerechtfertigt werden und können nicht gerichtlich überprüft werden. Die "Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!" und ihre Trägerorganisationen fordern daher ein Rüstungsexportkontrollgesetz, mit dem Rüstungsexporte streng kontrolliert werden und nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt werden dürfen.

Selbst dem zuständigen Staatssekretär Sven Giegold fehlt eine klare Linie im aktuellen Rechtsrahmen und in der bisherigen Entscheidungspraxis. Zu oft hätten geopolitische oder wirtschaftliche Interessen mehr gezählt als Demokratie und Menschenrechte. Deshalb sei das im Koalitionsvertrag vereinbarte Projekt eines Rüstungsexportkontrollgesetzes so wichtig.

 

Wie wird der deutsche Rüstungsexport derzeit kontrolliert?

In der aktuellen deutschen Rüstungsexportkontrolle herrschen mit dem Kriegswaffenkontrollgesetz und dem Außenwirtschaftsgesetz zwei gegensätzliche Logiken vor. Der Export von Kriegswaffen ist verboten, solange er nicht explizit von der Bundesregierung genehmigt wird. Der Export von sonstigen Rüstungsgütern hingegen ist grundsätzlich erlaubt, solange ein bestimmtes Vorhaben nicht explizit verboten wurde.

Daraus entsteht für die Bundesregierung ein Ermessensspielraum, in dem die rechtlich nicht bindenden "Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsexporten" als Orientierung dienen sollen. Weitere verbindliche Regelungen sind der Gemeinsame Standpunkt der EU zum Rüstungsexport und der Internationale Vertrag über den Waffenhandel (ATT) – die Einhaltung dieser beiden Dokumente kann jedoch nicht gerichtlich eingeklagt oder überprüft werden.

Über politisch sensible Rüstungsexporte entscheidet der Bundessicherheitsrat, ein geheim tagender Ausschuss des Bundeskabinetts. Für alle anderen Exporte ist das Bundeswirtschaftsministerium federführend zuständig. Der Bundestag wird erst nachträglich informiert, wobei die Genehmigungsentscheidungen nicht einmal begründet werden müssen. Damit haben Bundestag und Zivilgesellschaft entweder zu spät oder gar nicht Möglichkeit, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren bzw. eine gerichtliche Prüfung zu erwirken.

 

Mit dem Kontrollgesetz sollen Rüstungsexporte "nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt werden" - was genau ist damit gemeint?

Im Rahmen der "Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel!" setzen wir uns seit langem für ein grundsätzliches Rüstungsexportverbot ein. Das bedeutet: Wenn überhaupt, sollten Rüstungsexporte nur noch in begründungspflichtigen Ausnahmen genehmigt werden dürfen. Ein Rüstungsexportkontrollgesetz kann daher ein sinnvolles Instrument zur Einschränkung von Rüstungsexporten sein, wenn es ein solches grundsätzliches Rüstungsexportverbot vorsieht und verbindliche und gerichtlich nachprüfbare Regeln für Ausnahmegenehmigungen festschreibt.

 

Was sollte ein restriktives Rüstungsexportkontrollgesetz beinhalten?

Die "Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel!" fordert, dass das Rüstungsexportkontrollgesetz als einziges Ausführungsgesetz des Art. 26, Abs. 2 GG dienen soll. Darin muss insbesondere ein grundsätzliches Verbot aller Rüstungsexporte vorgenommen werden, das heißt, Rüstungsexporte sollen nur noch in begründungspflichtigen Ausnahmefällen möglich sein. Für Kleine und Leichte Waffen sowie die zugehörige Munition soll ein ausnahmsloses Exportverbot festgeschrieben werden.

Weitere Kernforderungen an das Kontrollgesetz sind, dass alle Rüstungsexporte - egal in welches Land - den gleichen eindeutigen, strengen und einklagbaren Prüfkriterien unterworfen werden müssen. Lieferungen an Staaten, die die Menschenrechte oder das Völkerrecht verletzen, Krieg führen oder sich in Krisenregionen befinden, sind dadurch auszuschließen. Zudem soll das Gesetz die Vergabe von Lizenzen zum Nachbau deutscher Waffen ausschließen.

Eine weitere Forderung ist die Schaffung eines Verbandsklagerechtes. Das würde bedeuten, dass anerkannte Nichtregierungsorganisationen gegen eine Exportgenehmigung klagen könnten, wenn sie vermuten, dass diese im Widerspruch zu geltendem Recht steht. Ein Gericht müsste dann anhand der bestehenden Gesetze die Rechtmäßigkeit der Genehmigung überprüfen.

 

Soll das Rüstungsexportkontrollgesetz wirklich kommen? Und wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung?

Ende 2021 konnten wir einen großen Erfolg verzeichnen: In ihrem Koalitionsvertrag hat die Ampel-Regierung das von uns geforderte Rüstungsexportkontrollgesetz angekündigt. Inzwischen ist die Erarbeitung des Gesetzes im vollen Gange, die Federführung hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Die „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ hat im Rahmen des Prozesses bereits eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben und an einem Fachgespräch mit dem Wirtschaftsministerium unter Leitung des zuständigen Staatssekretärs Sven Giegold teilgenommen. Alle Stellungnahmen sowie die Protokolle der Fachgespräche sind auf der Webseite des Ministeriums veröffentlicht. Als nächste Schritte kündigte das Ministerium die Erarbeitung von Eckpunkten sowie eines Referentenentwurfs an.


Hier können Sie unseren Forderungen gegenüber dem zuständigen Staatssekretär nochmals Nachdruck zu verleihen!

 

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Dass es bei der Diskussion über ein Rüstungsexportkontrollgesetz nicht nur um Paragraphen, sondern um menschliche Schicksale geht, verdeutlichte unser Podiumsgespräch "G36-Exporte nach Mexiko: Der Zusammenhang von Waffenlieferungen und Menschenrechtsverbrechen" im Mai 2022.

Lesen Sie hier unseren Bericht

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