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Presseerklärung - 4. Mai 2021 - UPDATE: 7. Mai 2021

Kleinwaffenhersteller: Auch SIG Sauer vor dem höchsten deutschen Strafgericht

 Mehr als 38.000 solcher SP2022 wurden nach Kolumbien geliefert. Foto: gemeinfrei
Mehr als 38.000 solcher SP2022 wurden nach Kolumbien geliefert. Foto: gemeinfrei

Am 6. Mai 2021 verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Revision im Fall illegaler Kleinwaffenexporte von "Sig Sauer" nach Kolumbien. Damit steht kurz nach dem Urteil im Fall "Heckler & Koch" bereits der zweite Kleinwaffenhersteller vor dem höchsten deutschen Strafgericht. Ein Urteil wird für den 1. Juli erwartet.


Die Verhandlung fällt genau auf das 10-jährige Bestehen der "Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel!", die am 6. Mai 2011 startete und mit ihrer Strafanzeige aus dem Jahr 2014 den aktuellen Prozess angestoßen hat.

"Dass sich führende Kleinwaffenhersteller vor dem höchsten deutschen Strafgericht verantworten müssen, ist ein großer Erfolg der 'Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel!'. Dieser Tag zeigt uns: Langjähriges Engagement und die Kombination von kreativen Aktionen und gezielten Strafanzeigen gegen illegale Rüstungsgeschäfte zahlen sich aus!", so Christine Hoffmann, pax christi-Generalsekretärin und Sprecherin der Kampagne.


Sig Sauer: Zehntausende Pistolen nach Kolumbien geliefert

Im April 2019 hatte das Landgericht Kiel zwei ehemalige Führungskräfte von SIG Sauer Deutschland und einen Manager von SIG Sauer USA zu Freiheitsstrafen mit Aussetzung zur Bewährung und hohen Geldauflagen verurteilt.

Sie waren demnach dafür verantwortlich, dass zehntausende Pistolen aus deutscher Produktion zunächst an die US-Schwesterfirma und von dort aus weiter nach Kolumbien geliefert wurden. Dabei hatten die deutschen Behörden den Re-Export nach Kolumbien nicht genehmigt.


"Abschreckendes Signal an die Rüstungsindustrie"

Zudem veranlasste das Gericht die Einziehung des Verkaufserlöses aus den illegalen Geschäften in Höhe von rund 11 Millionen Euro. Die drei von der Einziehung betroffenen Gesellschaften aus der SIG Sauer Unternehmensgruppe haben Revision eingelegt, weshalb sich nun der BGH mit dem Fall beschäftigt. Mit der Revision wenden sie sich gegen die (Höhe der) Einziehung.

"Die Höhe der Einziehung im 'Sig Sauer'-Fall ist historisch! Das Urteil des Landgerichtes Kiel hat der Rüstungsindustrie mit der Einziehung des gesamten Verkaufserlöses eines klar gemacht: Illegaler Waffenhandel lohnt sich nie!", kommentiert Holger Rothbauer, Anwalt der "Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel", der im Jahr 2014 im Namen der Kampagne Anzeige gegen "Sig Sauer"-Verantwortliche erstattete. "Es wäre ein begrüßenswertes abschreckendes Signal an die Rüstungsindustrie, wenn dieses Urteil bestätigt würde", so Rothbauer weiter.


"Konsequentes Kleinwaffenexportverbot ist überfällig"

Unabhängig vom Ausgang wirft der Fall "Sig Sauer" schon jetzt ein Schlaglicht auf die Schwächen der deutschen Rüstungsexportkontrolle. "Der Fall zeigt, wie schwer der Endverbleib von Kleinwaffen kontrollierbar ist und dass auch Exporte in NATO-Staaten wie die USA alles andere als unproblematisch sind. Ein konsequentes Kleinwaffenexportverbot ist daher überfällig", fordert Charlotte Kehne, Referentin für Rüstungsexportkontrolle bei Ohne Rüstung Leben.

Die Sprecherin der "Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel" mahnt zudem an, dass SIG Sauer sich nicht davonstehlen dürfe: "Wenn 'Sig Sauer' nun zwar nicht mehr in Deutschland produziert, Gewinne aus fragwürdigen Waffengeschäften jedoch weiterhin an die deutsche Holding fließen, wird deutlich, dass die Politik der Internationalisierungsstrategie von Rüstungsunternehmen etwas entgegensetzen muss."


"Kinder und Jugendliche vor Ort leiden massiv"

Im April 2020 hatte die "Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel!" eine weitere Strafanzeige gegen "Sig Sauer" gestellt. Dabei geht es um den Verdacht illegaler Waffenlieferungen nach Mexiko, Nicaragua und abermals Kolumbien.

Ralf Willinger, Kinderrechtsexperte bei terre des hommes Deutschland sagt dazu: "Pistolen von 'Sig Sauer' dürfen nicht in diese Länder gelangen, weder direkt aus Deutschland noch über die USA oder andere Umwege. In allen drei Ländern gibt es bewaffnete Konflikte und schwere Menschenrechtsverletzungen, auch durch staatliche Akteure, unter denen die Kinder und Jugendlichen in unseren Projekten vor Ort massiv leiden."


"Pistolen wurden in Kolumbien für Verbrechen verwendet"

"Wir wissen, dass 'Sig Sauer'-Pistolen beispielsweise in Kolumbien weite Verbreitung haben, illegal gehandelt werden und von illegalen bewaffneten Gruppen - Guerillagruppen, paramilitärischen und kriminellen Banden - aber auch von Armeeangehörigen für Verbrechen verwendet wurden. 'Sig Sauer' und die Verantwortlichen müssen für illegale Geschäfte konsequent zur Verantwortung gezogen werden", so der Kinderrechtsexperte weiter.


UPDATE (7. Mai 2021): Wie der Vorsitzende Richter am gestrigen Verhandlungstag bekannt gab, soll das Urteil des BGH am 1. Juli 2021 verkündet werden.

 

www.aufschrei-waffenhandel.de

 

Pressekontakte:


Christine Hoffmann, pax Christi - Deutsche Sektion:

Tel. 0177 5283530, c.hoffmann[at]paxchristi.de

Jürgen Grässlin, DFG-VK / RüstungsInformationsbüro:
Tel. 0170 6113759, jg[at]rib-ev.de

Charlotte Kehne, Ohne Rüstung Leben:
Tel. 0711 62039372, orl-kehne[at]gaia.de

Rechtsanwalt Holger Rothbauer / DEHR-Rechtsanwälte:
Tel. 0173 6577693, anwalt[at]dehr.eu

 

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