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Nachrichten - 3. Juni 2019

Viele Hürden auf dem Weg zu einer Welt ohne Atomwaffen

Protestaktion der Kampagne "Büchel ist überall! - atomwaffenfrei.jetzt" in Köln
Protestaktion der Kampagne "Büchel ist überall! - atomwaffenfrei.jetzt"

Der gekündigte INF-Vertrag ist nur einer von vielen Brennpunkten im Streit um atomare Abrüstung. Noch nie seit dem Ende des Kalten Krieges war ein neues nukleares Wettrüsten so wahrscheinlich wie heute. Gleichzeitig hat die Bundesregierung viele Möglichkeiten, die Weichen in eine atomwaffenfreie Zukunft zu stellen. Ein Überblick über alle aktuellen Fragen und Streitpunkte in der Atomwaffenpolitk.

 

Wohl nicht mehr zu retten - der INF-Vertrag

US-Präsident Donald Trump hat am 1. Februar 2019 den INF-Vertrag über landgestützte Mittelstreckenraketen mit einer Reichweite zwischen 500 bis 5.500 km gekündigt. (Russland setzte ihn daraufhin ebenfalls aus.) Als Grund für die Kündigung gilt die Reichweite des russischen Marschflugkörpers 9M729. Diese liege weit über 500 km, weshalb Russland den INF-Vertrag verletze - so die Sicht der USA und der NATO-Staaten. Präsident Wladimir Putin bestreitet die Vorwürfe und wirft den USA seinerseits vor, gegen den Vertrag zu verstoßen.

Mittlerweile haben beide Länder angekündigt, nach dem Ende des INF-Vertrages am 1. August 2019 in neue Marschflugkörper zu investieren - zunächst ohne atomare Bewaffnung. Für die Sicherheit Europas ist diese Entwicklung besorgniserregend: Russland und die USA können sich gegenseitig mit Mittelstreckenwaffen nicht erreichen. Zur strategischen Abschreckung eignet sich die Waffengattung daher nur, wenn sie in Europa oder Südostasien stationiert wird. Europa droht wieder zur potenziellen Zielscheibe für (atomare) Gegenschläge zu werden.

Mit unserer Aktionspostkarte können Sie die Bundesregierung auffordern, sich gegen die Stationierung von Atomraketen in Europa einzusetzen

 

Am Ende? - Das Atomabkommen mit Iran

Im Sommer 2015 verpflichtete sich der Iran im gemeinsamen Aktionsplan JCPOA zur Reduktion seiner Bestände von hochangereichertem Uran - ein wichtiges Signal des Landes, von der Entwicklung eigener Atomwaffen abzulassen. Im Gegenzug wurden internationale Sanktionen gelockert. Obwohl die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) keine Verstöße des Iran festgestellt hat, stieg US-Präsident Trump am 8. Mai 2018 aus dem Abkommen aus.

Exakt ein Jahr später kündigte Iran nun an, die Umsetzung einiger der Vereinbarungen auszusetzen. Im Mittleren Osten wächst damit die Sorge vor einem weiteren Krieg. Expertinnen und Experten warnen, schon kleinere Provokationen könnten eine unkontrollierbare Eskalation zwischen den USA und Iran auslösen. Der nicht nachvollziehbare Ausstieg der USA aus dem Iran-Abkommen und die anschließende Hilflosigkeit der EU zeigen deutlich, wie wenig sich die Atommacht USA noch an mühsam ausgehandelte Abrüstungsverträge gebunden fühlt.

Mehr Informationen zu diesem Thema hat ICAN Deutschland zusammengestellt

 

Was wird aus dem "NEW Start"-Abkommen?

Dass die USA internationale Abrüstungsverträge lieber kündigen, als auf ihre Einhaltung zu bestehen, lässt sich auf einen Mann zurückführen: Den mächtigen Sicherheitsberater John Bolton. Dem Falken wird eine persönliche Abneigung sowohl gegen den Iran, als auch gegen jede Form von Rüstungskontrolle nachgesagt. Abrüstungsverträge hält er für Hindernisse auf dem Weg zu einer starken USA. Im politischen Washington ist daher längst eine Diskussion darüber entbrannt, wie man sich zum "New START"-Abkommen verhalten solle.

Darin hatten sich US-Präsident Barack Obama und Russlands Präsident Wladimir Putin im Jahr 2010 verpflichtet, ihre Arsenale strategischer Sprengköpfe und Trägersysteme für Angriffswaffen weiter zu reduzieren (START=Strategic Arms Reduction Treaty). Im Jahr 2021 wird "New START" planmäßig auslaufen, ein Ersatz oder eine Fortführung wären dringend nötig. Doch bislang haben noch nicht einmal die Vorbereitungen für entsprechende Verhandlungen begonnen - und die Stimmung in Washington und Moskau lässt nichts Gutes erahnen.

Wir werden die weitere Entwicklung zum "New START" in den kommenden Monaten genau beobachten und darüber berichten.

 

Das Atomwaffenverbot der Vereinten Nationen

Sollte "New START" im Jahr 2021 wirklich ersatzlos enden, gäbe es zum ersten Mal seit dem Kalten Krieg keine vertragliche Beschränkung der beiden weltweit größten nuklearen Arsenale mehr. Es bliebe nur der Atomwaffensperrvertrag (NPT), in dem sich die Atommächte seit beinahe 50 Jahren verpflichten, Verhandlungen über die vollständige nukleare Abrüstung zu führen. Dennoch gibt es weltweit weiterhin mehr als 14.000 Atomwaffen. Diese Zahl macht deutlich, warum das Atomwaffenverbot der Vereinten Nationen auf so große Zustimmung stoßt.

Am 7. Juli 2017 wurde der Vertrag, der unter anderem die Herstellung, den Einsatz und den Besitz von Atomwaffen verbietet, bei den Vereinten Nationen verabschiedet. Mittlerweile haben ihn 70 Staaten unterzeichnet und 23 davon ratifiziert. 90 Tage nach der 50. Ratifizierung tritt das Atomwaffenverbot in Kraft - bindend ist es dann allerdings nur für die Vertragsstaaten. Die deutsche Bundesregierung boykottiert den Atomwaffenverbotsvertrag weiter - obwohl bei einer repräsentativen Umfrage im April dieses Jahres 68% der Befragten für einen Beitritt waren.

Wir sammeln gemeinsam mit ICAN die Stimmen möglichst vieler Abgeordneter, die einen deutschen Beitritt zum Atomwaffenverbot unterstützen

 

Aufrüstung der Atombomben in Deutschland auf Typ B61-12

Rund 20 US-Atombomben sind noch immer in Deutschland stationiert - auf dem Fliegerhorst Büchel in der Eifel. Anders als Mittelstreckenraketen sind diese Bomben nicht für einen überraschenden nuklearen Erstschlag geeignet. Sie sollen aber - so sieht es die nukleare Teilhabe in der NATO vor - im Kriegsfall von deutschen Flugzeugen aus abgeworfen werden. Im Rahmen der laufenden Modernisierung der US-Atomwaffenarsenale werden alle vorhandenen B61-Atombomben auf den neuen Typ B61-12 aufgerüstet.

Die B61-12 ist anders als ihre Vorgängerversionen eine lenkbare Bombe - die Massenvernichtungswaffe kann ihr Ziel also noch präziser treffen. Beispielsweise soll die B61-12 auch gezielt tiefliegende Bunker aufbrechen und zerstören. Ihre Sprengkraft kann variabel zwischen 0,3 und 50 Kilotonnen (kt) ausgewählt werden (zum Vergleich: Die Hiroshimabombe hatte eine Sprengkraft von rund 13 kt). Nach Deutschland sollte die B61-12 ursprünglich 2020 kommen, mittlerweile sprechen einzelne Quellen von einer Verzögerung bis 2024.

Wir möchten den Abzug aller Atombomben aus Deutschland erreichen. Dafür setzen wir uns ein - zum Beispiel beim Ökumenischen Aktionstag in Büchel am 7. Juli 2019

 

Neue Atombomber für die Bundeswehr?

Einhergehend mit der Aufrüstung der Atombomben auf deutschem Boden stellt sich die Frage nach den Trägerflugzeugen, mit denen die Bundeswehr diese Massenvernichtungswaffen abwerfen soll. Die bislang verwendeten Kampfflugzeuge vom Typ Tornado wurden in den 1970er-Jahren entwickelt und seit 1981 von der Bundeswehr eingesetzt. Mit den B61-12-Bomben werden die Tornados nicht mehr vollständig kompatibel sein. Daher plant die Bundesregierung den Kauf neuer Trägerflugzeuge für die US-Atombomben.

In Frage dafür kommen der Eurofighter und die amerikanische F/A-18 Super Hornet. Die endgültige Entscheidung wird der Verteidigungsausschuss des Bundestags treffen. Wann, ist unklar. Nicht nur Nichtregierungsorganisationen, sondern auch 61% der befragten Bürgerinnen und Bürger in der repräsentativen Umfrage vom April 2019 lehnen neue Atomwaffen-Trägerflugzeuge ab. Denn es ist absehbar, dass mit einer derart weitreichenden Investition die Fähigkeit Deutschlands, sich an einem Atomkrieg zu beteiligen, für Jahrzehnte erhalten bliebe.

Die Kampagne "Büchel ist überall - atomwaffenfrei.jetzt!" und ICAN Deutschland sagen deshalb: "Atombomber - NEIN, danke!"

 

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Ohne Rüstung Leben-Informationen 168

Ohne Rüstung Leben-Informationen Ausgabe 168 [PDF-Download, 2,7 MB]

 

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Die Vereinten Nationen haben einen Atomwaffenverbotsvertrag ausgehandelt und durch die insgesamt 122 teilnehmenden Staaten verabschiedet. Im September 2017 wurde der Vertrag zur Ratifizierung freigegeben.

Auf unserer Themenseite finden Sie alle bisherigen Meldungen und aktuellen Nachrichten zum Atomwaffenverbotsvertrag.

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