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Presseerklärung - 30. März 2021

BGH bestätigt Urteil im Fall illegaler Kleinwaffenexporte von "Heckler & Koch"

Atrappe eines Sturmgewehrs von Heckler & Koch

Die "Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel!" bezeichnet das heutige Urteil als Bankrotterklärung für die deutsche Rüstungsexportpolitik. Im Fall der illegalen Rüstungsexporte von "Heckler & Koch" nach Mexiko hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision verworfen und damit das Urteil des Landgerichts Stuttgart weitgehend bestätigt.


Das höchste deutsche Gericht urteilte in letzter Instanz. Das hat unter anderem zur Folge, dass nun von "Heckler & Koch" mehr als drei Millionen Euro aus dem illegalen Mexiko-Geschäft eingezogen werden.

"Mit dem heutigen Urteil ist die bisherige deutsche Rüstungsexportkontrolle am Ende!", kommentiert Jürgen Grässlin, Sprecher der "Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel!" und Vorsitzender des RüstungsInformationsBüros (RIB e.V.).


Rüstungsexportkontrollgesetz gefordert

"Ein 'Weiter-so' in der deutschen Rüstungsexportkontrolle ist nicht haltbar. Wir brauchen umgehend ein Rüstungsexportkontrollgesetz, das der bisherigen Exportpraxis einen Riegel vorschiebt und die Interessen der Betroffenen von Schusswaffengewalt berücksichtigt", so Grässlin weiter. Die Rechtslage zu ändern wäre Aufgabe des Gesetzgebers - das hat auch der Vorsitzende Richter am BGH betont.

Nach einer Strafanzeige von Jürgen Grässlin und dem Tübinger Anwalt Holger Rothbauer im Jahr 2010 verhandelte zunächst das Landgericht Stuttgart den Fall. Es kam zu dem Schluss, dass die Genehmigung für den Export von mehr als 4.200 Sturmgewehren nach Mexiko mit bewusst falschen Endverbleibserklärungen erschlichen worden war.


Streitpunkt Endverbleibserklärung

Endverbleibserklärungen dokumentieren gegenüber den Genehmigungsbehörden vorab, wo die exportierten Waffen eingesetzt werden sollen. In dem Fall des illegalen Exports von G36-Sturmgewehren durch "Heckler & Koch" waren mehrere mexikanische Bundesstaaten, die die Bundesregierung offenbar als kritisch einstufte, nicht als Empfänger aufgeführt. Dennoch gelangten die Gewehre dorthin.

Das Landgericht Stuttgart sah die Endverbleibserklärungen in seiner Urteilsbegründung nicht als Bestandteil der Exportgenehmigung an. In der Genehmigung selbst war als Empfänger das Land Mexiko benannt. Deshalb wurden die Angeklagten nur nach dem Außenwirtschaftsgesetz für das Erschleichen der Genehmigung mit bewusst falschen Angaben verurteilt.


"Urteil ist ein politisches Erdbeben"

"Dieses Urteil ist ein politisches Erdbeben. Bislang wird von Seiten der Bundesregierung argumentiert, Endverbleibserklärungen seien Teil einer Rüstungsexportgenehmigung und könnten sicherstellen, dass aus Deutschland exportierte Waffen nicht an unerwünschte Empfänger weitergegeben werden", sagt Anwalt Holger Rothbauer.

"Das heutige Urteil bestätigt jedoch die Einschätzung, Endverbleibserklärungen seien kein Bestandteil der Exportgenehmigung. Damit wird bestätigt, was wir bereits seit Jahren kritisieren: Endverbleibserklärungen sind das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind und werden vielmehr als Feigenblatt für heikle Geschäfte genutzt", so Rothbauer weiter.


Leidtragende sind die Betroffenen vor Ort

Die Leidtragenden der deutschen Rüstungsexportpraxis sind die Betroffenen in den Empfängerländern. "Die Exportbeschränkung der G36-Schnellfeuergewehre auf einige besonders konfliktive Bundesstaaten war auch damals aus menschenrechtlicher Sicht nicht haltbar", kritisiert Carola Hausotter von der Deutschen Menschenrechtskoordination Mexiko.

"Vielmehr deutet es daraufhin, dass eine vermeintliche Kompromisslösung gefunden werden sollte, um die Exporte zu ermöglichen. Schon damals war das Land geprägt von Gewalt, Menschenrechtsverletzungen, Korruption und Straflosigkeit. Es ist beschämend, dass die Opfer dieser verantwortungslosen Exportpraxis im gesamten Verfahren zu keinem Zeitpunkt berücksichtigt wurden", so Hausotter weiter.


Opfer haben ein Recht, an Verfahren beteiligt zu werden

"Der Gesetzgeber muss klarstellen, dass Rüstungsexportkontrolle auch die Opfer von Schusswaffengewalt in den Empfängerländern zu schützen hat. Diese haben ein Recht darauf, an den Verfahren beteiligt zu werden", ergänzt Christian Schliemann von der Menschenrechtsorganisation ECCHR.

 

Pressekontakte


ECCHR / Maria Bause:

Tel. 030 69819797, presse[at]ecchr.eu

"Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel!" / Jürgen Grässlin:
Tel. 0170 6113759, jg[at]rib-ev.de

Ohne Rüstung Leben / Charlotte Kehne:
Tel. 0711 62039372, orl-kehne[at]gaia.de

Rechtsanwalt Holger Rothbauer / DEHR-Rechtsanwälte:
Tel. 0173 6577693, anwalt[at]dehr.eu

Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko / Tobias Lambert:
Tel. 0157 71730893, presse[at]mexiko-koordination.de

RüstungsInformationsBüro e. V. / Stephan Möhrle:
moehrle[at]rib-ev.de

 

Aus Anlass der Urteilsverkündung sind die Spielfilmreihe "Meister des Todes" und die beiden zugehörigen Dokumentationsfilme zu "Tödlichen Exporten" wieder für einige Monate in der ARD-Mediathek zu finden.

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In Mexiko herrscht ein blutiger Drogenkrieg. Die Polizei ist in einigen Regionen von organisierter Kriminalität unterwandert. Weltweite Beachtung fanden 43 Studenten, die der Praxis des "Verschwindenlassens" zum Opfer fielen. Deutsche Waffen von "Heckler & Koch" und "Sig Sauer" tauchen immer wieder in Mexiko auf - auch dort, wo sie nie sein durften.

Auf unserer Themenseite finden Sie alle aktuellen Nachrichten zu deutschen Rüstungsexporten nach Mexiko.

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